Ihr Gutachten ist fertig – wir kümmern uns um den Rest.

Kostenfreie Partnerschaft zwischen Kfz-Sachverständigen und spezialisierten Rechtsanwälten – für vollständige Honorare und null Mehraufwand.


Weniger Aufwand. Mehr Honorar. Keine Kosten.
Wir bringen Kfz-Sachverständige und erfahrene Rechtsanwälte zusammen – damit Sie sich auf Ihre Gutachtertätigkeit konzentrieren können, während die juristische Abwicklung in kompetenten Händen liegt.
Direkte Entlastung ab Tag eins
Mit Abgabe des Gutachtens endet Ihr Aufwand. Sachstandsanfragen, Versicherungskorrespondenz, Dokumentenanforderungen und die gesamte Regulierungsabwicklung übernimmt Ihr Partnerkanzlei – vollständig und zuverlässig.
Für Sie komplett kostenlos
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Anwaltskosten. Die Zusammenarbeit mit unserer Plattform und den Partnerkanzleien ist für Sie daher ohne jedes finanzielles Risiko.
Keine rechtliche Bindung
Durch die gezielte Zusammenarbeit von Gutachtern und Fachanwälten aus dem Verkehrs- und Versicherungsrecht entstehen rechtlich wasserdichte Schadensabrechnungen – jedoch keine rechtlichen Bindungen. Jede Partei kann zu jederzeit die Zusammenarbeit beenden.
Welche Vorteile bieten sich für Kfz-Sachverständige?
Was Sie konkret gewinnen – als Kfz-Sachverständiger
Arbeitserleichterung
Mit Fertigstellung Ihres Gutachtens übernehmen unsere Partnerkanzleien automatisch den Kontakt zum Kunden. Rückfragen, Sachstandsanfragen und die gesamte Regulierungskommunikation laufen direkt über das Sekretariat oder den Empfang der Kanzlei – während der gesamten Geschäftszeiten erreichbar.
Maximale Schadensregulierung
Unsere Partnerkanzleien bestehen aus erfahrenen Rechtsanwälten oder ambitionierten Junganwälten, die gezielt den Fachanwaltstitel im Verkehrs- oder Versicherungsrecht anstreben. Sie kennen die Strategien der Versicherungen – und wissen, wie man ihnen wirksam begegnet.
Schluss mit Kürzungen
Versicherungen kürzen regelmäßig sowohl den Fahrzeugschaden als auch das Sachverständigenhonorar. Unsere Partnerkanzleien verpflichten sich, konsequent und auf Basis höchstrichterlicher Rechtsprechung dagegen vorzugehen – damit Ihr Honorar vollständig bei Ihnen ankommt.
Wer bezahlt eigentlich den Anwalt?
Kurz gesagt: die gegnerische Versicherung. Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet, sowohl das Sachverständigenhonorar als auch die Anwaltskosten des Geschädigten zu tragen. Für den Kunden und den Sachverständigen entstehen keinerlei zusätzliche Kosten.
Kostenübernahme durch gegnerische Haftpflichtversicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht auf anwaltliche Vertretung auf Kosten des Verursachers. Ab einem Schaden von ca. 750 Euro übernimmt die Haftpflichtversicherung die Anwaltsgebühren vollständig – das ist gesetzlich verankert und entspricht dem Prinzip der Waffengleichheit.
Vergütung durch Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis des Gesamtschadens – also Fahrzeugschaden plus Sachverständigenhonorar. Die Kosten werden als eigenständige Position gegenüber der Versicherung geltend gemacht. Für Sie ist der Vorgang vollständig transparent.
Kostenvorteil durch Vorgehen gegen Kürzungen
Für den Kfz-Sachverständigen entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Vielmehr kann die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für ihn von Vorteil sein, da etwaigen Kürzungen konsequent entgegengetreten wird. Auf diese Weise lassen sich die Einnahmen des Sachverständigen unter Umständen besser sichern.
Egal ob Sie Kfz-Sachverständiger sind und mehr über die Zusammenarbeit erfahren möchten, oder ob Sie als Unfallgeschädigter Unterstützung bei der Regulierung suchen – schreiben Sie uns. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
